Domkapitularsche Audienz

Die Domkapitularsche Audienz war eine Gerichts- und Verwaltungseinheit des geistlichen Fürstentums Fulda.

Geschichte

Die Domkapitularsche Audienz war ein fuldisches Amt, in dem anstelle des Abts der Propst des Domkapitels die Herrschaftsrechte ausübte, daher die Bezeichnung als Propsteiamt.

Im 17. Jahrhundert führte die Auseinandersetzung des Abtes mit dem Kapitel zu einer Unabhängigkeit der Propsteiämter von der fuldischen Regierung. 1656 wurde eine erste diesbezügliche Vereinbarung zwischen Abt und Kapitel getroffen, die 1681 und zuletzt 1726 bestätigt wurde. Das Kloster hatte damit die unumschränkte Vogtei und verfügte über alle Verwaltungs- und Gerichtsrechte außer der Zent. Die propsteilichen Beamten erhoben die Steuern und lieferten diese direkt bei der Landesobereinnahme ab. Die Untertanen huldigten dem Fürstabt, dem auch die peinliche Gerichtsbarkeit zustand.

An der Spitze des Propsteiamtes stand der Propst. Vor Ort war ein Beamter eingesetzt, der die Aufgaben eines Amtmannes hatte, aber die Amtsbezeichnung Beamter trug.

Als aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 das Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda entstand, wurde in Bezug auf die Rechtsprechung und Verwaltung mit der Landesherrlichen Verordnung die Ober= und Ämter betreffend vom 8. Januar 1803 eine Neuorganisation der bestehenden Ämter vorgenommen. Die Domkapitularsche Audienz wurde aufgehoben und die innerstädtischen Bestandteile wurden dem Vizedomamt Fulda und die Bestandteile außerhalb der Stadt Fulda dem Centoberamt Fulda bzw. dem Amt Weyhers zugeordnet.

Umfang

Am Ende des HRR bestand das Amt aus einigen Vorstädten der Residenz, nämlich der Kellerei Hinterburg, dem Hospital zum Heiligen Geist und dem Leinwebergraben sowie den Ortschaften bzw. Höfen Dietershan, einem Hof zu Lehnerz, der Kalteherberge, dem heutigen Leipzigerhof, dem Winnenhof und Ziehers im Gebiet der Centfuld, sowie Hattenroth und Melters im Amt Weyhers.

Literatur

  • Anneliese Hofemann: Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Ämter. 1958, S. 167–175.
  • Fuldaer Land/Rommerz im 19. Jahrhundert aus Heinrich Jakob Stöhr: Begriff, Umfang und Organisation des Landes Fulda im 19. Jahrhundert in den Fuldaer Geschichtsblättern 1934

Fürstliche Ämter: Vizedomamt Fulda | Amt Altenhof | Oberamt Bieberstein | Oberamt Brückenau | Oberamt Burghaun | Oberamt Dermbach | Oberamt Eiterfeld | Centoberamt Fulda | Oberamt Geisa | Amt Gerstungen | Oberamt Hammelburg | Oberamt Haselstein | Oberamt Herbstein | Oberamt Hünfeld | Amt Lengsfeld | Oberamt Mackenzell | Oberamt Motten | Oberamt Neuhof | Amt Salmünster | Amt Salzschlirf | Amt Steinau | Amt Uerzell | Amt Vacha | Amt Weyhers | Amt Wildeck

Propsteiliche Ämter: Domkapitularsche Audienz | Gericht Lüder | Propsteiamt Andreasberg | Propsteiamt Blankenau | Propsteiamt Johannesberg | Propsteiamt Michelsberg | Propsteiamt Petersberg | Propsteiamt Sannerz | Propsteiamt Thulba | Propsteiamt Zella

Ritterschaftliche Ämter: Amt Schackau | Gericht Buchenau | Gericht Mansbach | Gericht Langenschwarz | Gericht Wehrda