Resolution 3 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 3 | |
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Datum: | 4. April 1946 |
Sitzung: | 30 |
Kennung: | S/RES/3 |
Abstimmung: | Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
Gegenstand: | Irankrise 1946 |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1946: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Australien AUS Brasilien 1889 BRA Agypten 1922 EGY Mexiko 1934 MEX Niederlande NLD Polen POL |
Die Resolution 3 des UN-Sicherheitsrats wurde am 4. April 1946 angenommen. Der Sicherheitsrat stellt in der Resolution fest, dass die sowjetischen Truppen nicht fristgemäß aus iranischem Gebiet abgezogen wurden. Die Sowjetunion wird ersucht, die Truppen so schnell wie möglich abzuziehen; alle anderen Staaten, den Truppenabzug nicht zu behindern. Für den Fall, dass der Truppenabzug gefährdet werden sollte, wünscht der Sicherheitsrat informiert zu werden.
Die Resolution wurde mit 9 Stimmen angenommen. Australien enthielt sich der Stimme, die Delegation der Sowjetunion war nicht anwesend.
Folgen
Am 8. Mai nahm der Sicherheitsrat in der Resolution 5 zur Kenntnis, dass die iranische Regierung den Abzug der sowjetischen Truppen nicht feststellen konnte und verschob weitere Schritte bis zum 20. Mai.
Siehe auch
- Irankrise
- Anglo-Sowjetische Invasion des Iran